Will man Macht ausüben, kann man:
- Wählen gehen
Artikel 20 (2) Grundgesetz:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. - Mit öffentlichen Versammlungen auf politisches/gesellschaftliches Fehlverhalten aufmerksam machen, z.B. auf Verstöße gegen Artikel 20a des Grundgesetzes:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ - Sich selbst verhalten.